Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Kabarett & Bühnenveranstaltungen
- Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Kabarett-Auftritte, Bühnenprogramme und damit verbundenen Dienstleistungen zwischen dem Vertragspartner (Josef Burger – Creative Adventure, A-2425 Nickelsdorf, Lindengasse 25) – (im Folgenden „Vertragspartner“) und dem Veranstalter/Kunden (im Folgenden „Veranstalter/Kunden“). 1.2. Abweichende Bedingungen des Veranstalters werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- Vertragsabschluss
2.1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 2.2. Ein Vertrag gilt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Veranstalter/Kunden oder mit tatsächlicher Leistungserbringung als abgeschlossen. 2.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Leistungen und Ablauf
3.1. Der genaue Leistungsumfang (Programmlänge, Technik, Termin, Ort etc.) ist im jeweiligen Angebot bzw. der Auftrittsvereinbarung/Vertrag festgelegt. 3.2. Der Vertragspartner/Künstler ist in der inhaltlichen Gestaltung seines Programms frei. Wünsche des Veranstalters/Kunden werden – sofern vereinbar – berücksichtigt, jedoch besteht kein Anspruch auf ein fix vorgegebenes Programm. 3.3. Der Künstler behält sich vor, das Programm spontan dem Publikum, der Stimmung oder besonderen Rahmenbedingungen anzupassen. 3.4. Der Vertragspartner ist berechtigt, für technische oder organisatorische Erfordernisse Subunternehmer heranzuziehen.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1. Die vereinbarten Honorare verstehen sich in Euro und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 4.2. Reisekosten, Übernachtungen, Verpflegung, Technikmieten sowie sonstige Nebenkosten werden gesondert verrechnet, sofern diese nicht im Pauschalpreis enthalten sind. 4.3. Die Rechnung ist innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzüge zu begleichen. Zahlungsfrist ist netto bei Rechnungslegung, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. 4.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß UGB. 4.5. Der Vertragspartner ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen.
- Anforderungen an Location und Technik
5.1. Der Veranstalter/Kunde stellt sicher, dass die Location den technischen, sicherheitsrelevanten und organisatorischen Anforderungen des Vertragspartners/Künstlers entspricht (Sitzplätze, Stromversorgung, Licht, Bühne etc.). 5.2. Ein Soundcheck sowie der Aufbau der Technik erfolgen in der Regel bis zu einer Stunde vor Beginn. Die graue Zeit wird schriftlich vereinbart. 5.3. Die Bereitstellung der notwendigen Tontechnik erfolgt gemäß Vereinbarung. Fehlt diese, stellt der Vertragspartner im Rahmen seiner Möglichkeiten die Technik zur Verfügung; zusätzliche Kosten werden vorab oder vor Ort vereinbart. 5.4. Der Veranstalter/Kunde gewährleistet einen ungestörten Ablauf des Auftritts (Ruhe während der Vorstellung, keine gleichzeitigen Störquellen, Sicherheit im Zuschauerbereich).
- Stornierungen durch den Veranstalter/Kunden
6.1. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. 6.2. Es gelten – sofern vertraglich nicht anders vereinbart – folgende Stornosätze:
- Auftraggebung–28 Tage vorher: 50 % des vereinbarten Honorars
- 27 – 7 Tage vorher: 80 % des vereinbarten Honorars
- ab 6 Tagen vorher oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort: 100 % des Honorars 6.3. Bereits angefallene Kosten (Reise, Technik, Organisation etc.) werden in jedem Fall vollständig verrechnet.
- Absage oder Ausfall durch den Vertragspartner / Künstler
7.1. Bei Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder anderen wichtigen Gründen kann der Vertragspartner den Auftritt absagen oder verschieben. 7.2. In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. 7.3. Sollte kein Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits erhaltene Zahlungen vollständig rückerstattet. 7.4. Weitere Ansprüche des Veranstalters, insbesondere Schadenersatz, sind ausgeschlossen, sofern kein grobes Verschulden vorliegt.
- Verhalten des Publikums und Abbruchrechte
8.1. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass das Publikum ein Umfeld ermöglicht, in dem ein Auftritt ordnungsgemäß stattfinden kann. 8.2. Bei massiven Störungen, Gefährdungen oder unzumutbaren Bedingungen ist der Künstler berechtigt, den Auftritt abzubrechen. 8.3. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch vollständig bestehen.
- Haftung
9.1. Der Vertragspartner haftet nur für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entstanden sind. 9.2. Für Schäden an Technik oder Equipment, die durch den Veranstalter/Kunden oder Dritte verursacht werden, haftet der Vertragspartner nicht. 9.3. Der Veranstalter/Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsauflagen verantwortlich (Feuerpolizei, Jugendschutz, Fluchtwege etc.).
- Urheberrecht und Aufnahmen
10.1. Das gesamte Kabarett-Programm sowie alle Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. 10.2. Video- oder Tonaufnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners bzw. Künstlers gestattet. Fotoaufnahmen dürfen nach mündlicher Vereinbarung im geringen Umfang gemacht werden.
10.3. Bei unerlaubten Aufnahmen behält sich der Vertragspartner/Künstler rechtliche Schritte vor.
- Datenschutz
11.1. Der Vertragspartner verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG). 11.2. Daten werden nur insoweit an Dritte weitergegeben, wie dies zur Vertragserfüllung unbedingt erforderlich ist.
- Höhere Gewalt
12.1. Ereignisse wie Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote oder vergleichbare Situationen gelten als höhere Gewalt. 12.2. In solchen Fällen sind beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit. 12.3. Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen oder Ausfällen aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
- Gerichtsstand und Rechtswahl
13.1. Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss von Kollisionsnormen. 13.2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vertragspartners.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.